Energiepass

 Werner Eichler

  Sanierung & Gebäudebetreuung

 durch unsere Handwerksmeister.

 
 
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Energiepass

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Der Energieverbrauch eines Gebäudes
Mit Beginn des Jahres 2006 verpflichtet die EU-Gebäuderichtlinie die Mitgliedsstaaten, einen Energiepass für Gebäude einzuführen. In Zukunft muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen solchen Gebäude-Energiepass vorlegen. Dieser Energiepass enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat dann das Recht, sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen.

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